Notifizierung
Notifizierung über das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP)
Auf europäischer Ebene sind keine weiteren Genehmigungen von kosmetischen Produkten durch eine Behörde erforderlich.
Der volle Zugang zu allen im CPNP eingetragenen Informationen wird nur den zuständigen Behörden der EU und seinen Mitgliedstaaten, sowie den europäischen Giftnotrufzentralen gewährt.
Verantwortliche Personen haben nur Zugang zu ihren eigenen Einträgen und Produktinformationen.
Was ist eine Sicherheitsbewertung?
Die Sicherheitsbewertung ist eine schriftliche Evaluation, die die Sicherheit eines Kosmetikprodukts dokumentiert. Sie ist gemäß Artikel 10 der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verpflichtend und muss für jedes kosmetisches Mittel auf dem europäische Markt vor der Notifizierung im CPNP vorliegen. Als zentrales Element der Produktinformationsdatei (PID) gewährleistet sie die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produkts anhand von Dokumentationen.
Wer darf die Bewertung erstellen?
Die Bewertung darf ausschließlich von qualifizierten Personen mit einem anerkannten Abschluss in Chemie, Toxikologie oder einer ähnlichen Disziplin erstellt werden. Ein externer Sachverständiger führt die Sicherheitsbewertung auf Basis der vorgelegten Dokumentation durch, wobei Rohstoffe, Verpackung sowie toxikologische, dermatologische und mikrobiologische Aspekte berücksichtigt werden. Falls zusätzliche Tests erforderlich sind, können Partnerunternehmen und Labore unterstützend tätig werden.
Zusammen mit der Dokumentation bildet die Sicherheitsbewertung den „Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel“ gemäß Anhang I der EU-Kosmetikverordnung.
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