Notifizierung über das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP)

  • MDSS wird Ihr Kosmetikprodukt über das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) notifizieren sobald die Produktinformationsdatei einschließlich der Sicherheitsbewertung vorliegt.
  • Die Meldung über das CPNP kann in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen durchgeführt werden.
  • Ihr Produkt kann danach in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union vermarktet werden.
  • Es ist auf europäischer Ebene keine weitere Genehmigung von kosmetischen Produkten durch eine Behörde erforderlich.
  • Der volle Zugang zu allen im CPNP eingetragenen Informationen wird nur den zuständigen Behörden der EU und seinen Mitgliedstaaten, sowie den europäischen Giftnotrufzentralen gewährt.
  • Verantwortliche Personen haben nur Zugang zu ihren eigenen Einträgen und Produktinformationen.

Sicherheitsbewertung

  • Die Sicherheitsbewertung ist die schriftliche Evaluation über der Sicherheit eines Kosmetikprodukts
  • Die Sicherheitsbewertung muss nach Artikel 10 der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 für jedes kosmetische Mittel auf dem europäischen Markt anfertigt werden und muss vor der Notifizierung via CPNP vorhanden sein
  • Die Sicherheitsbewertung ist das Kernelement der Produktinformationsdatei (PID) und dokumentiert die Sicherheit des kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit
  • Die Sicherheitsbewertung darf nur von einer qualifizierten Person angefertigt werden, die einen in der Europäischen Union anerkannten Abschluss in Chemie, Toxikologie oder einer verwandten Disziplin erworben hat
  • Die Sicherheitsbewertung ihres Kosmetikproduktes wird von einem externen Sachverständigen auf der Grundlage der vorgelegten Dokumentation und der etablierten Literatur unter Berücksichtigung von Rohstoffen, Verpackungsinformationen sowie toxikologischen, dermatologischen und mikrobiologischen Gesichtspunkten erstellt
  • Sollte für die Sicherheitsbewertung eine zusätzliche Prüfung Ihrer Kosmetikprodukte erforderlich sein, stehen ihnen die Dienstleitungen unserer Partnerunternehmen und Laboratorien gerne zur Verfügung
  • Die vorgelegte Dokumentation zusammen mit der Sicherheitsbewertung ergibt den „Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel“ nach Anhang I der EU Kosmetikverordnung