EU Verantwortliche Person - Kosmetika
Ihr Unternehmen ist Hersteller und/oder Markeninhaber eines kosmetischen Produktes und planen, dieses zeitnah auf den europäischen Markt zu bringen? Unser interdisziplinär aufgestelltes Team bietet ihnen das nötige Know-how, um eine zügige Abwicklung aller rechtlichen und regulatorischen Fragen zu erleichtern.
Als Verantwortliche Person (VP) (engl. „Responsible Person, RP“) für die Produkte ihres Unternehmens agiert MDSS als gesetzlicher Vertreter innerhalb der Europäischen Union (EU) als erster Ansprechpartner für die zuständigen Behörden.
Unser Angebot umfasst Unterstützung bei der Bearbeitung des durch die europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 geforderten Dokumentendossiers, der sogenannten Produktinformationsdatei („Product Information File“, PIF). Von besonderer Bedeutung ist hier die Erstellung einer Sicherheitsbewertung („Safety Assessment“).
Diese ist das zentrale Element der Produktinformationsdatei und wird in unserem Haus durch qualifiziertes Fachpersonal anhand der uns zur Verfügung gestellten Dokumentation ausgearbeitet.
Gern übernehmen wir für sie auch die Aufgaben der verantwortlichen Person („Responsible Person“, RP) im Sinne der Kosmetikverordnung.
Die Aufgabe der verantwortlichen Person ist die Sicherstellung der Konformität des kosmetischen Produktes mit dem aktuell geltenden Recht. Nach Erstellung der Produktinformationsdatei und erfolgter Notifizierung der kosmetischen Produkte über die CPNP sind die Produktinformationen (Kennzeichnung, Daten über Inhaltsstoffe, etc.) auf dem neuesten Stand zu halten. Die verantwortliche Person ist der erste Ansprechpartner für die zuständigen Behörden bei offiziellen Anfragen zu den betreffenden Produkten.
Die Ernennung von MDSS Cosmetics als ihre verantwortliche Person entlastet ihr Unternehmen von vielen regulatorischen Aufgaben und unterstützt sie dabei, ihr eigentliches Ziel, die Einführung ihres kosmetischen Produktes am europäischen Markt, möglichst schnell zu erreichen.
Unser Service als verantwortliche Person beinhaltet im Einzelnen:
- Bereitstellung einer gültigen Adresse innerhalb der EU und erster Ansprechpartner für die zuständigen Behörden
- Notifizierung ihres kosmetischen Produkts über die europäische Datenbank CPNP
- Zusammenstellung und Pflege der Produktinformationsdatei
- Bereitstellung der nötigen Dokumentation im Falle von Anfragen durch die zuständigen Behörden
- Anfertigung einer Sicherheitsbewertung
- Sofortige Benachrichtigung der zuständigen Behörden Im Falle eines ernsten unerwünschten Effekts („Cosmetovigilance”)