TALC (dt. Talkum, CAS No. 14807-96-6) ist pulverförmiges, wasserhaltiges Magnesiumsilikat. Der Stoff wird seit langem als Inhaltsstoff in Kosmetikprodukten für verschiedene Zwecke (z.B. als Füllstoff, Trennmittel, Trübungsmittel usw.) verwendet.

TALC ist derzeit in Anhang III-59 der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 aufgeführt. Demnach müssen Produkte, die TALC enthalten, Sicherheitshinweise tragen, insbesondere, wenn diese für Kinder bestimmt sind. Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass die verwendeten Rohmaterialien frei von Asbest sind.

Im September 2024 hat der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Einstufung von TALC als CMR-1B-Stoff beschlossen . Diese Einstufung wurde aufgrund eines potenziellen Krebsrisikos bei wiederholter Exposition, insbesondere durch Einatmen, beschlossen.

Gemäß Artikel 15 der EU-Kosmetikverordnung wird die Verwendung eines Stoffes in Kosmetika automatisch verboten, sobald dieser als CMR 1A oder 1B eingestuft ist, es sei denn, es wird eine spezifische Ausnahme gewährt. Ein Antrag auf eine solche Ausnahme wurde bereits kurz nach Veröffentlichung der Einstufung gestellt. Wenn dieser Antrag abgelehnt wird, könnte das Verbot von Talkum in Kosmetika Ende 2026 verkündet werden und bereits Anfang 2027 in Kraft treten. Die britische Arbeitsschutzbehörde HSE führt derzeit eine parallele Bewertung durch und wird höchstwahrscheinlich dem Ansatz der EU folgen.

Hersteller von Kosmetikprodukten und Markeninhaber sollten alle Entwicklungen im Auge behalten und entsprechend eine Neuformulierung ihrer Produkte in Betracht ziehen, bevor das erwartete Verbot von TALC in der EU und im Vereinigten Königreich in Kraft tritt.