Die Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert die Kennzeichnungspflicht für Duftstoff‑Allergene erheblich: Insgesamt werden 56 neue Stoffe in Anhang III der Kosmetikverordnung aufgenommen.

Die Übergangsfrist läuft bald ab:

  • 31. Juli 2026 – Letzter Termin für das Inverkehrbringen nicht konformer Produkte
  • 31. Juli 2028 – Endgültige Abverkaufsfrist

Da die Frist 2026 rasch näherkommt, sollten Hersteller ihre Formulierungen und Verpackungen dringend überprüfen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.

 

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